Google von Verlagen über Werbepraktiken in Höhe von 2,27 Milliarden Dollar verklagt

Last Updated: März 4, 2024By Tags:

Google sieht sich mit einer Klage von 32 europäischen Mediengruppen konfrontiert, die Schadenersatzforderungen in Höhe von 2,27 Milliarden US-Dollar geltend machen. Diese Mediengruppen, darunter renommierte Namen wie Axel Springer und Schibsted, vertreten eine Vielzahl europäischer Länder, unter anderem Österreich, Belgien, Bulgarien, die Tschechische Republik, Dänemark, Finnland, Ungarn, Luxemburg, die Niederlande, Norwegen, Polen, Spanien und Schweden. Sie behaupten, dass Googles digitale Werbepraktiken zu finanziellen Einbußen geführt haben.

Laut einer Erklärung der Anwälte der Mediengruppen, haben die beteiligten Medienunternehmen durch Googles Verhalten wirtschaftliche Verluste erlitten. Sie argumentieren, dass ohne das missbräuchliche Verhalten Googles, welches zu einer marktbeherrschenden Stellung führte, die Medienunternehmen höhere Werbeeinnahmen erzielt und geringere Gebühren für Ad-Tech-Dienstleistungen gezahlt hätten. Diese zusätzlichen Mittel hätten in die Stärkung der europäischen Medienlandschaft reinvestiert werden können.

Google weist die Vorwürfe zurück und beschreibt sie als „spekulativ und opportunistisch“. Das Unternehmen hebt hervor, dass Googles Werbetools, zusammen mit denen der Wettbewerber im Adtech-Bereich, wesentlich zur Finanzierung von Inhalten auf Millionen von Websites und Apps beitragen und Unternehmen jeder Größe ermöglichen, effektiv neue Kunden zu erreichen. Google kündigt an, sich energisch und auf Faktenbasis gegen die Vorwürfe zu wehren.

Diese Klage steht im Kontext früherer rechtlicher Auseinandersetzungen, einschließlich einer Geldbuße von 238 Millionen Dollar, die 2021 von der französischen Wettbewerbsbehörde gegen Google wegen seines Ad-Tech-Geschäfts verhängt wurde, sowie Vorwürfen der Europäischen Kommission im vergangenen Jahr.

Die Entscheidung, die Klage bei einem niederländischen Gericht einzureichen, basiert auf der Reputation der Niederlande in der Bearbeitung von Schadenersatzklagen wegen Kartellrechtsverstößen. Dieser Schritt vermeidet die Notwendigkeit, sich mit mehreren Klagen in verschiedenen europäischen Ländern auseinandersetzen zu müssen.

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