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Privacy Shield 2.0: Neuer Rahmen für Datentransfers in die USA

Nach langen Verhandlungen und rechtlichen Unsicherheiten haben sich die Europäische Kommission und US-Präsident Joe Biden auf ein neues Datenschutzabkommen, das Data Privacy Framework, geeinigt. Dieses Abkommen, das am 10. Juli 2023 in Kraft trat, ermöglicht es wieder, personenbezogene Daten rechtssicher von der EU in die USA zu übertragen. Es stellt eine wichtige Entwicklung für Webseitenbetreiber und Unternehmen dar, die US-basierte Tools und Dienste nutzen.

Kernpunkte des Data Privacy Framework

  • Rechtssichere Datenübertragung: Das Abkommen ermöglicht die Nutzung von US-Tracking-, Analyse- und Marketing-Tools unter bestimmten Voraussetzungen.
  • Selbstzertifizierung der US-Unternehmen: US-Unternehmen müssen sich durch ein Verfahren des US-Handelsministeriums selbst zertifizieren, um als sicherer Datenempfänger zu gelten.
  • Jährliche Re-Zertifizierung: Einmal zertifizierte US-Organisationen müssen ihre Zertifizierung jährlich erneuern.

Was Webseitenbetreiber und Unternehmer tun müssen

  • Überprüfung der Zertifizierung: EU-Datenexporteure müssen sicherstellen, dass der US-Datenempfänger zertifiziert ist und die Datenübermittlung von dieser Zertifizierung abgedeckt ist.
  • Aktualisierung der Datenschutzerklärung: Informationen zum Datenempfänger und zur Privacy Shield Zertifizierung müssen in den Datenschutzhinweisen aktualisiert werden.
  • Einholung einer Einwilligung: Trotz des neuen Abkommens bleibt die Einholung einer Einwilligung für Tracking-Tools wie Google Analytics und Meta Pixel rechtlich notwendig.

Hintergrund und Bedeutung

  • Datenschutzproblematik: Vor dem neuen Abkommen war der Datentransfer in die USA aufgrund von Datenschutzbedenken und rechtlichen Einschränkungen problematisch.
  • Ziele des Abkommens: Das Data Privacy Framework zielt darauf ab, einen angemessenen Schutz für in die USA übermittelte Daten von EU-Bürgern zu gewährleisten und eine dauerhafte, verlässliche Rechtslage für Unternehmen zu schaffen.

Ausblick

Obwohl das neue Abkommen eine wesentliche Erleichterung für den transatlantischen Datenaustausch darstellt, gibt es Bedenken hinsichtlich seiner Dauerhaftigkeit und Datenschutzkonformität. Kritiker wie Max Schrems haben bereits angekündigt, gegen das Abkommen vorzugehen, was zu weiteren rechtlichen Überprüfungen führen könnte. Webseitenbetreiber und Unternehmen sollten daher die Entwicklungen aufmerksam verfolgen und sich an die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen anpassen.

Alex Sperber

Alex ist Geschäftsführer der UnitedAds GmbH, einer Spezialagentur für Marketing auf der Google Plattform. Hier schreibt er über aktuelle Entwicklungen aus dem Google Search Welt.

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